Guten Morgen zusammen, mein Mandant hat einen Einstellungsfehler in seinem Zeiterfassungsprogramm festgestellt. Infolgedessen wurden der Mitarbeiterin zu wenige Zeitzuschläge gezahlt. Trotz Ausschlussfrist möchte mein Mandant nicht nur die letzten Monate korrigieren, sondern für die ganzen drei Jahre nachzahlen. Das lässt sich ja schonmal technisch nicht in Lodas abbilden. Zudem wäre es dem Mandanten lieber, nicht für jeden Monat bis 1/23 Rückrechnung zu erhalten, sondern es in einem Monat zusammenzufassen. Ich habe nun überlegt, zu berechnen, welche Bruttosumme anfällt und diese als steuer- und sv-freie Einmalzahlung zu erfassen (weil die Zuschläge bei Einzelbuchung ebenfalls komplett frei gewesen wären). Das wird aber sicherlich zu Rückfragen bei SV- und Steuerprüfungen führen, die ich ja erstmal anhand der Stundenzettel und der Berechnung beantworten kann. Nun meine Frage: sieht hier jemand Hürden/Schwierigkeiten? Könnte es, weil die Nachzahlung (arbeitsrechtlich) nicht für die kompletten 3 Jahre erfolgen müsste, als freiwillige Zahlung ausgelegt werden und schädlich für die Steuerfreiheit sein, die eigentlich bei den Zuschläge angefallen wäre? Oder ist das egal, weil Arbeits- und Steuerrecht zwei verschiedene Baustellen sind? Ich habe da gerade einen Knoten im Kopf. Das Einzige was mit noch einfällt, ist, dass durch die steuer-/sv-freie EZ ja keine Korrektur erfolgt für die LFZ bei Urlaub/Krankheit, hier sind ja sonst die Zeitzuschläge eingerechnet und dieser Posten ist ja nunmal sv-/steuerpflichtig. Die Korrektur, die hier erfolgen müsste, bleibt aus und somit auch die Versteuerung/Verbeitragung. Für jeden Input danke ich 🙂
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