Hallo, legen Sie für den Arbeitgeberbeitrag und für die Entgeltumwandlung jeweils einen separaten Vertrag unter Stammdaten | Betriebliche Altersvorsorge | Pensionsfonds an. Im ersten Vertrag hinterlegen Sie den Arbeitgeberbeitrag i. H. v. 30,68 €. Im zweiten Vertrag hinterlegen Sie die Entgeltumwandlung i. H. v. 9,20 €. Wird Ihnen ein fixer Betrag für den AG-Pflichtzuschuss vorgegeben, ist es erforderlich, dass Sie den Prozentsatz manuell ermitteln. Leider führt dies meist zu kleinen Rundungsdifferenzen (rund +/- 0,01 €). Wenn Sie den AG-Pflichtzuschuss als Betrag anlegen möchten, ist hierfür ein weiterer Vertrag erforderlich. Kopieren Sie die Lohnart 4700 (Betriebl. AV, AG,lfd,§3Nr.63EStG) auf eine freie Lohnartennummer und benennen diese Lohnart entsprechend um (z. B. AG-Pflichtzuschuss). Diese neue Lohnart können Sie im dritten Vertrag auswählen. Auf Mandantenebene legen Sie unter Mandantendaten | AG-Pflichtzuschuss bAV eine neue Variante des AG-Pflichtzuschusses mit einem individuellen Prozentsatz von 0,0% an. Diese Variante hinterlegen Sie im zweiten Vertrag (Entgeltumwandlung). Beachten Sie bitte auch, dass die Verträge mit den Arbeitgeberbeiträgen förderfähig nach §100 EStG sind. Weitere Informationen finden Sie in unserem Dokument 9226390 – Betriebliche Altersvorsorge (bAV) ab 2018. Viele Grüße aus Nürnberg Astrid Preuß Personalwirtschaft DATEV eG
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