Hallo, auf der Auswertung SV-pflichtiges Jahresarbeitsentgelt werden die regelmäßigen Jahresarbeitsengelte aus allen Zuwendungen einer versicherungspflichtigen Beschäftigung ausgewiesen, die zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt gehören. Das sind z. B. Laufende Monatsbezüge Sonderzuwendungen, die der Arbeitnehmer mindestens einmal im Jahr erwarten kann Überstundenvergütungen und Bereitschaftsdienstvergütungen, wenn sie vertraglich vorgesehen sind und regelmäßig gezahlt werden Bei Mehrfachbeschäftigungen das aus allen versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen erzielte Entgelt Folgende Zuwendungen bleiben unberücksichtigt: Mehrarbeitsvergütungen Zuschläge, die mit Rücksicht auf den Familienstand gezahlt werden Einmalige Zuwendungen die nicht regelmäßig gezahlt werden (z. B. Jubiläumszuwendung) Steuerfreie - und insoweit auch beitragsfreie - Zulagen und Zuschläge (z. B. Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit) Zuwendungen, für die der Arbeitgeber die Lohnsteuer pauschal gem. §§ 40 Abs. 1, Abs. 2 oder 40b EStG abführt (z. B. Direktversicherungen, Fahrtkostenzuschüsse für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) Diese und weitere Informationen können Sie unserem Informationsdokument 1021126 - Jahresarbeitsentgelt und Auswertung "SV-pflichtiges Jahresarbeitsentgelt" entnehmen. Viele Grüße aus Nürnberg Astrid Preuß Personalwirtschaft DATEV eG
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