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Teilbetrieb: Muss neue Betriebnummer beantrag werden ??

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letzte Antwort am 12.01.2021 12:25:58 von AK2
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AK2
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Ich habe eine Aufspaltung eines Betriebes in zwei Teilbetriebe!!

 

Muss ich für den Teilbetrieb eine neue Betriebsnummer beantragen und wie verhält es sich mit der Lohnsteuer ??

(evtl. Konsolidierung der Lohnsteuer)

cro
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Wenn es der selbe Arbeitgeber in der selben/ähnlichen Branche bleibt, würde ich nicht trennen wollen/können.

 

Oder warum soll ein zweiter Lohnmandant angelegt werden (Konsolidierung ist kein Problem)?

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AK2
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Der Betrieb soll in zwei Teilbetrieb aufgeteilt werden zwecks Verkauf !!

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cro
Experte
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Das wäre eigentlich für sich gesehen, kein Grund den Lohn zu teilen. Wenn ein Teilbetrieb veräußert wird, meldet man die mitziehenden AN einfach ab.

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DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


wenn der Teilbetrieb veräußert wird, benötigen Sie vermutlich eine neue Betriebsnummer. Fragen Sie diesbezüglich bei der Betriebsnummernstelle der Arbeitsagentur an.


Die Mitarbeiter, die in den veräußerten Teilbetrieb übernommen werden, melden Sie im Ursprungsmandanten ab. Sie werden dann wieder im neuen Betrieb angemeldet – legen Sie dazu einen neuen Mandanten an.


Sollte die Steuernummer dieselbe bleiben, können Sie die Lohnsteueranmeldung konsolidieren. Informationen hierzu finden Sie in unserem Dokument 1070278 – Lohnsteuer-Anmeldung: Datenübermittlung mit Lohn und Gehalt.


Bedenken Sie bitte, dass u. U. eine neue Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft erforderlich ist. Bitte setzen Sie sich mit der zuständigen Berufsgenossenschaft in Verbindung.


Viele Grüße aus Nürnberg


Astrid Preuß
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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AK2
Beginner
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Vielen Dank

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letzte Antwort am 12.01.2021 12:25:58 von AK2
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