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Fiktivlohn bei Quarantäne verbuchen

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letzte Antwort am 12.01.2021 08:16:28 von Astrid_Preuß
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vkutz
Beginner
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Hallo zusammen,

 

wir mussten im Dezember leider einiges an Quarantäne abrechnen. 

Uns ist beim einspielen des Buchungsbelegs für Dezember aufgefallen, dass der Fiktivlohn mit der Lohnart 5600/5610 nicht auf dem Buchungsbeleg erscheint. 

Ist das richtig? Muss ich diesen nicht auch verbuchen? Vielleicht habe ich hier auch nur einen Denkfehler 🙂

Vielen Dank schon mal für die Hilfe 🙂

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 2
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Hallo,


die mit den Lohnarten 5600 (Fiktivlohn bei Quarantäne) und 5620 (Fiktivlohn bei Betreuung des Kindes) gebuchten Werte sind nicht kostenrelevant und fließen auch nicht in das Gesamt-Brutto mit ein. Diese Werte werden lediglich für die Berechnung der AG-SV-Beiträge benötigt und erscheinen daher nicht im Buchungsbeleg.


Nicht so die Buchungen der Netto-Verdienstausfälle mit den Lohnarten 3600 und 5610. Diese Werte sind kostenrelevant, fließen in das Gesamt-Brutto mit ein und werden mit dem Sachkonto für Löhne und Gehälter gebucht (im SKR04 ist das z. B. das Sachkonto 6000).


Viele Grüße aus Nürnberg


Astrid Preuß
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 12.01.2021 08:16:28 von Astrid_Preuß
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