Hallo, die Lohnveränderung LV54 hat auf der Kanzleiebene standardmäßig den Prozentsatz 20,00 %, gültig ab 01/1999. Grundsätzlich empfehlen wir, vorhandene Prozentsätze nicht zu ändern. Lohnveränderungen können auf der Kanzleiebene (Priorität 3), Mandantenebene (Priorität 2) und Mitarbeiterebene (Priorität 1) erfasst werden. Für die gespeicherten Prozentsätze wird bei der Berechnung der Lohnarten eine Vorrangregelung verwendet. Wenn auf mehreren Ebenen Lohnveränderungen erfasst sind gilt die Lohnveränderung, welche die höchste Priorität hat. Sie sollten für Ihre kopierte Lohnart eine individuelle Lohnveränderung wählen, welche bisher noch nicht belegt war. Wählen Sie eine Lohnveränderung aus, die in keiner weiteren Lohnart zu finden ist. Bei Standardeinstellungen wäre das z. B. die LV50 - LV53. Die DATEV-Standardlohnarten 1500 und 1501 für Nachtzuschläge sind mit der LV03 (25 %) bzw. LV04 (40 %) vorbelegt. Weitere Informationen finden Sie in unserem Dokument 1070917 (Lohnarten, Zulagen und Lohnveränderungen anwenden - Beispiele für Lohn und Gehalt). Zur Lösung Ihres Anliegens können Sie sich auch über unsere üblichen Servicekanäle an uns wenden. Wir unterstützen Sie gerne. Viele Grüße aus Nürnberg Astrid Preuß Personalwirtschaft DATEV eG
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