Hallo liebe Community,
danke für eure Unterstützung. 🙂
Folgende Problemstellung:
Wir haben bis Juli 2020 Abrechnungen in Lohn & Gehalt erstellt und sind ab August zu Lodas gewechselt. Dafür steht im neuen System bereits alles.
Der Juli ist in Lohn & Gehalt mit dem Monatsabschluss abgeschlossen. Einen Systemwechsel haben wir bisher nicht gemeldet.
Nun muss auf Grund von KUG im Juli nachberechnet werden und dies darf nur im alten System erfolgen.
Fragen daher:
Hat jemand damit Erfahrungen gemacht und kann mir mit den richtigen Schritten in der richtigen Reihenfolge helfen?
Herzlichen Dank
B. Zingler
Beachten Sie die Empfehlungen am rechten Rand. Hoffe Sie finden die Lösung.
Die Empfehlungen am Rand führen nicht zur Problemstellung. Und ja, vor Erstellung des Themas habe ich die Suchfunktion genutzt.
Danke.
Hallo B. Zingler,
findet die Datenübernahme von Lohn und Gehalt nach LODAS bei Ihnen unterjährig statt, ist eine DEÜV-Meldung wegen Systemwechsel für die Krankenkasse nicht zwingend erforderlich.
Für das ELStAM-Verfahren führen Sie lediglich in LODAS eine Ummeldung der Mitarbeiter durch.
Führen Sie eine Systemwechsel-Abmeldung in Lohn und Gehalt durch, können auch danach noch Korrekturen vorgenommen werden. Erhöht sich durch die Nachberechnung das meldepflichtige Entgelt der Krankenkassen, wird die DEÜV-Meldung mit Grund 36 storniert, neu erstellt und zur erneuten Übermittlung bereitgestellt.
Zeiträume die in Lohn und Gehalt abgerechnet wurden, können auch nur über dieses Abrechnungsprogramm korrigiert werden. Eine Nachberechnung über LODAS und damit über zwei Systeme ist nicht möglich.
Viele Grüße
Selina Heubeck
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Heubeck,
eine weitere Frage, muss ich zwingend den Monatsabschluss zurücksetzen um im richtigen Monat abzurechnen oder kann ich dies auch im Folgemonat tun? Die Nachberechnungen beziehen sich auf Juli. Eigentlich gibt es keinen August mehr im alten System, sondern nur im neuen System. Durch den Monatsabschluss befinde ich mich aber nun im August und würde so auch im Monat August für den Juli nachberechnen. Quasi gibt es dann für August Berechnungen in beiden Systemen. Gibt es damit Probleme bei den Krankenkassen und Finanzämtern?
Vielen Dank und viele Grüße
B. Zingler
Hallo B. Zingler,
vorab stellt sich die Frage, ob Sie am Schätzverfahren für die Beitragsnachweise teilnehmen.
Ich rate Ihnen eher dazu den Monatsabschluss zurücksetzen, habe jedoch keine klare Empfehlung an dieser Stelle.
Um den Juli und damit auch die SV-Beiträge zu korrigieren, ist es erforderlich, den Monatsabschluss für 07/2020 wieder zurück zu setzen. Danach rechnen Sie diesen Monat erneut mit KuG ab, damit erhalten Sie auch die korrigierten Leistungsanträge für die Bundesagentur für Arbeit.
Mit dem Monatsabschluss für 07/2020 erhalten Sie korrigierte Beitragsnachweise entweder für 07/2020, wenn Sie tatsächliche SV-Werte melden oder für 08/2020 bei einer Beitragsschätzung. Bitte bedenken Sie, dass sich mit der erneuten Beitragsschätzung auch die Differenzbeiträge ändern, die Sie bis dahin so nicht in LODAS übernommen haben.
Außerdem erhalten Sie bei einem monatlichen Anmeldezeitraum eine neue Lohnsteuer-Anmeldung für Juli.
Viele Grüße aus Nürnberg
Astrid Preuß
Personalwirtschaft
DATEV eG