Hallo Julia, ein Austrittsdatum zu erfassen ist in diesem Zusammenhang nicht sinnvoll, da die MitarbeiterInnen weiterhin beschäftigt sind und es sich lediglich um einen Wechsel des Entgeltabrechnungssystems handelt. Wenn Sie unter Mandantendaten | Sozialversicherung | Unfallversicherung | Mitgliedschaften | Registerkarte "Mitgliedschaft" als Ende-Datum den Monat, in dem Sie letztmalig die Lohnabrechnung für den Mandanten durchgeführt haben, erfasst haben, können Sie auch den letzten Monatsabschluss zurücksetzen und erneut durchführen. Eine Wiederholung der Lohnabrechnung ist nicht erforderlich. Mit dem erneuten Monatsabschluss erhalten Sie einen digitalen (Teil-)Lohnnachweis mit dem Meldegrund UV06, der Ihnen dann unter Mandant | Daten senden zur Übermittlung bereit steht.
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