Hallo OLJA, für die Berechnung der Entschädigungszahlungen gibt es erweiterte Tabellen*, die bis zu einem monatlichen Entgelt von ca. 60.000,00 € gehen. Das heißt, dass diese nicht mehr auf die BBG begrenzt sind und somit auch Arbeitnehmer mit einem Entgelt über der BBG eine Entschädigungszahlung vom Arbeitgeber erhalten. Bitte beachten Sie Folgendes: Die Tabelle enthält aktuell noch einen Fehler – es wird zwar darauf hingewiesen, dass es eine Unterscheidung zwischen Ost und West gibt – diese ist aber in der Tabelle nicht enthalten.* Diese Änderung hat nur Auswirkungen auf die Berechnungen bei Entgelten über der BBG – alle anderen Entschädigungszahlungen bei Entgelten unter der BBG sind nicht betroffen. Wir empfehlen, dass Sie sich bei Fragen, wie die Entschädigungszahlung in Ihrem Fall berechnet werden soll, vorab an die zuständige Gesundheitsbehörde wenden. *Monique Müller, 28.05.2021: Link korrigiert *Nina Schöneweis, 09.06.2021: Das Bundesministerium für Gesundheit hat die erweiterten Tabellen zur Berechnung der Entschädigungszahlungen angepasst. Die Werte zur Unterscheidung zwischen Ost und West sind nun korrigiert und richtig gestellt. Somit liegt diesbezüglich kein Fehler mehr vor.
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