Hallo, grundsätzlich empfehlen wir, die Freigrenzen in der bAV von Lohn und Gehalt automatisch überwachen zu lassen. Das hat, wie bereits von @LF richtig beschrieben, zur Folge, dass ab einem bestimmten Abrechnungsmonat im Kalenderjahr der Beitrag in SV-freie und SV-pflichtige Beträge aufgesplittet und in den Folgemonaten komplett SV-pflichtig abgerechnet wird. Wenn Sie die Abrechnung ändern möchten, können Sie alternativ im entsprechenden bAV-Vertrag in der Registerkarte "Beiträge" von "Festbeiträge/prozentuale Beiträge" auf "Manuell ermittelte Beiträge" wechseln. Bei Letzterem wird Ihnen eine weitere Eingabemöglichkeit für den steuerfreien/SV-pflichtigen Betrag angezeigt. Durch eine manuelle Eingabe können Sie schon vor Erreichung der sv-freien Grenze (4% der RV-BBG) die weitere 4%-steuerfreie aber sv-pflichtige Grenze abrechnen. Welche Prüfungen von Lohn und Gehalt bei der Abrechnung damit noch durchgeführt werden, sowie weitere Informationen erhalten Sie im Dokument 9226390 Betriebliche Altersvorsorge (bAV) ab 2018 unter Punkt 3.3.
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