Hallo Community,
eine neu gegründete GmbH übernimmt von einem Mandanten fast alle Mitarbeiter (Baubetrieb) zum 01.07.2021.
Muss ich bei der Juni Abrechnung irgendetwas beachten? Urlaubsabgeltung der Angestellten wurde berücksichtigt.
Ich habe Bedenken, dass ich etwas Wichtiges vergessen könnte.
Hallo,
es reicht aus, alle Mitarbeiter in der alten Mandantennummer austreten und in der neuen Mandantennummer gemäß der Schlüsselung für den Baulohn wieder eintreten zu lassen.
Die Abrechnung einer Urlaubsabgeltung über die alte Mandantennummer ist nicht erforderlich.
Beachten Sie bitte, dass in Lohn und Gehalt bei allen gewerblichen Arbeitnehmern unter der neuen Mandantennummer bei Stammdaten | Baulohn | Vorarbeitgeberwerte die Vortragswerte für den Urlaub erfasst werden. Die entsprechenden Werte können Sie den Brutto/Netto-Abrechnungen aus 06/2021 entnehmen.
Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Sachverhalt. Wenden Sie sich dazu bitte über die üblichen Servicekanäle an uns.
Vielen Dank! 🙂