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Fahrtkostenzuschuss

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letzte Antwort am 23.07.2021 14:01:22 von Astrid_Preuß
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Ulrike27_5
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 3
2067 Mal angesehen

Hallo Community, 

 

ein Mandant möchte seinem neuem Arbeitnehmer einen Fahrtkostenzuschuss zahlen. Nach Tagen. Die Berechnung wäre für den Juli 21 AT (da 1 Tag Urlaub) x 25 km x 0,30 € = 157,50 €. 

Meine Frage nehme ich dafür die LA 2951? 

Vielen lieben Dank! 


MHoeft
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 2 von 3
2053 Mal angesehen

Fahrtkostenzuschuss in Lohn & Gehalt 

 

Steuer- / sv-pflicht beachten!!

 

 

mh
DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 3 von 3
2007 Mal angesehen

Hallo,


die von Ihnen genannte Lohnart 2951 rechnet den Fahrtkostenzuschuss mit pauschaler Steuer ab, welche in der Regel der Arbeitgeber trägt. Damit entfällt die SV-Pflicht. Der Betrag wird in der Lohnsteuerbescheinigung in der Zeile 18 ausgewiesen.


Soll der Fahrtkostenzuschuss steuer- und sozialversicherungspflichtig abgerechnet werden, haben Sie die Möglichkeit, diesen mit der Lohnart 2950 (Fahrtkostenzuschuss, lfd.) auszuzahlen. Es erfolgt kein gesonderter Ausweis in der Lohnsteuerbescheinigung. Der Betrag zählt zum Steuerbrutto und fließt damit in die Zeile 3 ein.


Ich empfehle Ihnen, wie im bereits genannten Dokument 5303254 Fahrtkostenzuschüsse und Jobticket (Beispiele für Lohn und Gehalt) beschrieben, die Erfassung über die Fahrtkostenmaske unter Stammdaten | Besonderheiten | Fahrtkostenzuschuss

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 23.07.2021 14:01:22 von Astrid_Preuß
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