Hallo,
als Neuling in der Lohn und Gehaltsabrechnung habe ich gerade ein wenig Stress.
Eine Mitarbeiterin, die zum 31.04 aus dem Unternehmen ausgetreten ist, soll jetzt im Mai und Juni eine Abfindung ausbezahlt bekommen. Die Summe kenne ich noch nicht da es gerade vor einer Woche gerichtlich entschieden worden ist.
Die Abrechnung und Monatsabschluss vom Mai ist schon fertig und an alle Institutionen (Zahlungsträger auch) weitergeleitet worden.
Meine Frage dazu:
1.Kann ich die Abrechnung von Mai einfach Anfang Juni machen/ mit Nachberechnung? Und dann nur den einen Zahlungsträger erstellen? Wenn ja, wie verhält sich dann das Programm wenn ich die zweite Auszahlung im Juni / Ende des Monats durchführe?
2. Wenn 1. nicht möglich und das Zurücksetzen des Monatsabschlusses nötig ist, was muss ich dann korrigieren? Und was korrigiert das Programm selbst?/ Schätzung, Lohnsteueranmeldung, Zahlungsträger usw..
3. Oder geht es auch irgendwie anders, so das die Zahlung im Mai noch stattfinden kann und die Berechnungen/ Belege erst im Juni mit der Endabrechnung kommen?
Bin gespannt auf Eure Vorschläge.
Julia
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo 20Juni,
ich würde das Ganze in den Juni nehmen und im April nachberechnen.
LG
Sabine
Vielen Dank für Dein Vorschlag,
kann ich das auch machen wenn ein Teil der Abfindung noch im Mai ausbezahlt werden soll? Also jetzt bezahlen, noch bis 31. 05? Dann die zweite Auszahlung als zweite Nachberechnung?
LG
Julia
Das würde mich auch interessieren.
Lasse ich den Mitarbeiter dann wieder eintreten? Weil er ja schon seit 30.04. raus ist? Geht das so einfach?
Im aktuellen Monat nach 4 nachberechnen und im nächsten Monat wieder.
LG
Sabine
Dazu müsste ich den Monatsabschluss zurücksetzen.
Dieses wollte ich eigentlich wenn möglich vermeiden.
Wahrscheinlich geht aber auch nicht anders...also ohne es zurückzusetzen.
Außer der Bescheid kommt erst im Juni, da kann die Auszahlung im Mai nicht verlangt werden/ oder?
LG Julia
Nein,
Du hast eine Juniabrechnung darauf steht
Korrektur 04/2021
.....
Und im Juli
Korrektur 04/2021
......
LG
Sabine
Hallo Julia,
es ist nicht erforderlich, den Monatsabschluss für 05/2021 zurückzusetzen.
Eine Möglichkeit für die Abrechnung der Abfindungszahlung wäre:
Vielen Dank!!