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LUG Hinweis LN16428

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letzte Antwort am 17.03.2021 15:20:54 von Astrid_Preuß
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Ulla
Einsteiger
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Hallo,

 

ich habe im Verarbeitungsprotokoll folgenden Hinweis bekommen:

 

Hinweis #LN16428
EAAG: Für den U1-Erstattungszeitraum (24.02.2021 bis 26.02.2021) werden laut Kalender 2,25
Ausfallstunden gemeldet. Zur Ermittlung des fortgezahlten Entgelts werden jedoch 22,32 voll
erstattungsfähige Stunden abgerechnet.
» Überprüfen Sie Ihre Eingaben.

 

Wo liegt mein Fehler bzw was muss ich korregieren?

 

t_r_
Allwissender
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Nachricht 2 von 12
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Hallo,

 

wieviel Stunden sollen den erstattet werden? Vermutlich die 22,32 Stunden bei drei Tagen, oder?

 

Dann  prüfen Sie einmal Ihren Eingaben im Kalendarium. 

 

Viele Grüße

T. Reich

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Ulla
Einsteiger
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Nachricht 3 von 12
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Es sollen nur die 2,25 Stunden erstattet werden. Es handelt sich bei dem Mitarbeiter um eine Stundenkraft.

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TN
Fachmann
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Wenn das mal arbeitsrechtlich haltbar ist....

 

 

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TN
Fachmann
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995 Mal angesehen

Dann frage ich mich noch folgendes:

Stundenkraft --> Stundenlohn --> es können ja eigentlich nur die Stunden entlohnt werden, die im Kalendarium mit der Lohnart 1650 erfasst wurden.

 

Oder wurde die Stundenkraft mit Festlohn hinterlegt? Dann könnte es sein, das dem Programm die jeweilige wöchentliche Sollarbeitszeit fehlt? (Mitarbeiter/Arbeitszeit/wöchentliche Sollarbeitszeit)

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t_r_
Allwissender
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Nachricht 6 von 12
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Ist beim Mitarbeiter eien wöchentliche Arbeitszeit hinterlegt. Es könnte sein, dass der Hinweis erfolgt, weil die wöchentliche Arbeitszeit auf Mandantenebene berücksichtigt wroden ist.

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DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 


im AAG-Antrag wird die volle Erstattung für Stundenlohnempfänger anhand der Lohnart 1650 ermittelt, da das Entgelt während der Krankheit des Mitarbeiters weitergezahlt wird und somit voll erstattungsfähig ist.


Bitte prüfen Sie, mit welcher Lohnart die Krankstunden erfasst wurden. Diese können Sie entweder in der Monatserfassung des Mitarbeiters oder im Kalender mit dem Ausfallschlüssel "K-Krankheit (Lohnfortzahlung)" hinterlegen. 


In den Mandantendaten unter Anpassung Lohnarten l Lohnarten muss die verwendete Stundenlohnart z. B. Lohnart 1000 - Stundenlohn in der Registerkarte Lohnartenbesonderheiten unter "Art der Erstattung (AAG)" mit dem Eintrag "Keine Erstattung" hinterlegt sein. Falls dies nicht der Fall ist, ändern Sie dies bitte entsprechend ab. 


Weitere Informationen entnehmen sie bitte unserem Dokument 1004158, AAG-Antrag: Erstattung ist zu hoch - Arbeitnehmer ist Stundenlohnempfänger mit Lohn und Gehalt.

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
Ulla
Einsteiger
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Hallo,

 

ich habe das kontrolliert, aber da liegt nicht der Fehler.

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TN
Fachmann
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Handelt es sich nun um einen Stundenlohnempfänger oder einen Gehaltsempfänger???

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Ulla
Einsteiger
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Nachricht 10 von 12
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Es handelt sich um ein Stundenlohnempfänger. Die zu endlohnen Stunden werden über die Monatserfassung abgerechnet und die Krankheit werden im Kalendereingetragen.

Es wurde die vollen Stunden abgerechnet und nicht nur die Krankheitsstunden.

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TN
Fachmann
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Mal abgesehen von der arbeitsrechtlichen Frage wäre meine Empfehlung:

1) Erfassungen von Vergütungsbestandteilen so weit wie möglich im Kalendarium - es sei denn, es handelt sich um Vergütungsbestandteile, die nicht Tagen zugeordnet werden können.

2) Für den entsprechenden Zeitraum die taggenaue wöchentliche Sollarbeitszeit unter Mitarbeiter/Arbeitszeiten/wöchentliche Sollarbeitszeit hinterlegen (ist Master ggü. der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit).

3) Noch einmal prüfen, ob im Kalendarium die gewünschten Arbeitsstunden und -tage einschließlich der korrekten Lohnarten richtig eingetragen sind.

Dann würde ich erwarten, dass die Fehlermeldung verschwindet und das System die Berechnung wie gewünscht vornimmt.

 

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DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 12 von 12
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Hallo,


vielen Dank @TN für Ihren vorgeschlagenen Lösungsweg. @Ulla, bitte prüfen Sie die von @TN geschilderten Punkte. Auch ich bin der Meinung, dass die Berechnung bei der korrekten Eingabe der Krankheitsstunden und Lohnarten erfolgt.


Sollten Sie weiterhin eine Fehlermeldung erhalten, können wir Ihren Sachverhalt gerne individuell prüfen. Bitte setzen Sie sich diesbezüglich über die üblichen Servicekanäle mit uns in Verbindung.

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 17.03.2021 15:20:54 von Astrid_Preuß
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