Hallo NaJu, greif zum Telefonhörer und ruf den Gläubiger an. Frag ihn, ob er der Ansicht ist, dass der Bonus gepfändet werden muss. Wenn er nein sagt, dann lass es dir schriftlich bestätigen. Der AN erhält den Bonus ohne Kürzungen. Wenn der Gläubiger der Ansicht ist, dass gepfändet werden muss, dann informieren Sie ihn, dass Sie nicht pfänden werden, da Sie anderer Ansicht sind. Führen Sie die Abrechnung mit Pfändung durch, überweisen Sie jedoch den gepfändeten Bonus nicht an den Gläubiger. Informieren Sie den Gläubiger per eingeschriebenem Brief, dass Sie nicht gepfändet haben und er innerhalb von 4 Wochen Klage einreichen soll oder der Nichtpfändung zustimmen soll. Machen Sie ihn darauf aufmerksam, dass er einer Nichtpfändung zustimmt, wenn keine Klage innerhalb von 4 Wochen erfolgt. Sind die 4 Wochen vorbei sind Sie schlauer. Entweder ist Klage eingereicht worden oder der Gläubiger hat der Nichtpfändung zugestimmt. Bei Zustimmung zahlen Sie den Bonus an den Mitarbeiter aus. Wenn Klage erhoben wird, erhält der AN erstmal keine Bonuszahlung. Gruß OLJA
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