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Vertrag baV und VWL

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letzte Antwort am 12.09.2023 17:39:29 von FrauSmith
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Franzi1
Beginner
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Nachricht 1 von 5
182 Mal angesehen

Hallo zusammen,

könnte mir jemand dabei helfen, wie ich die 40 € VWL mit bei der baV anlege ? Bin mir etwas unsicher.

 

Das sind die Daten aus dem Vertrag:

 

Franzi1_0-1694419122851.png

 



Danke euch. 

OLJA
Einsteiger
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Nachricht 2 von 5
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hallo Franzi1,

 

da sich noch niemand auf Ihren Beitrag gemeldet hat, schildere ich Ihnen unsere Vorgehensweise, allerdings in Lodas.

 

Wir tragen die VWL einfach als Arbeitgeberbeitrag ein. In Ihrem Fall Beträgt der Arbeitgeberbeitrag dann 40 Euro.

 

Von den restlichen 242 Euro trägt der Arbeitgeber 15 % also 31,57 Euro. Damit verbleiben 210,43 Euro als Gehaltsumwandlung (Methode: "auf hundert"). Es besteht jedoch noch eine zweite Methode: "im hundert".  Dabei trägt der Arbeitgeber 36,30 Euro, die Gehaltsumwandlung liegt bei 205,70 Euro.

 

Hoffe, dass ich dir helfen konnte.

 

Gruß

 

OLJA

Franzi1
Beginner
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Nachricht 3 von 5
98 Mal angesehen

Hallo OLJA,

vielen lieben Dank für deine Rückmeldung. 

 

Laut der Vereinbarungen bekommt er einen festen Beitrag ArbG Zuschuss von 43,58 €.

 

Ich habe auch eine Simulation von der Versicherungsgesellschaft bekommen, aus der ich leider auch gar nicht schlau werde.. da laut Umwandlungsvereinbarung 205,22 € umgewandelt werden sollen + 40,00 € VL also insgesamt 245,22 € + 15 % Zuschuss nochmal.. aber laut deren Berechnung die Entgeltumwandlung 238,42 € beträgt und wie oben beschrieben ArbG Zuschuss von 43,58 €.

 

Verstehst du mein Problem ?

 

Liebe Grüße

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OLJA
Einsteiger
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Nachricht 4 von 5
94 Mal angesehen

Hallo Franzi1,

 

kann nachvollziehen, wie in deinem Beispiel gerechnet wurde.

 

Es wurde mit der Berechnungsmethode "im Hundert" gerechnet. Allerdings geht das Unternehmen davon aus, dass die vermögenswirksamen Leistungen ein Gehaltsbestandteil sind und umgewandelt werden.

Der Beitrag von 282 Euro entspricht 115 Prozent. 15 Prozent trägt der Arbeitgeber, die restlichen 100 % werden umgewandelt.

 

Gruß

 

OLJA

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FrauSmith
Fortgeschrittener
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Nachricht 5 von 5
81 Mal angesehen

So wie es da steht „wird in die Umwandlung mit einbezogen“ würde ich sagen dass beide Beträge zusammengerechnet als Gehaltsumwandlung erfasst werden müssen.

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letzte Antwort am 12.09.2023 17:39:29 von FrauSmith
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