Hallo,
beim Firmenwagen hat die Abrechnung des Autos in dem Monat erstmals zu erfolgen, indem der Wagen übernommen wurde.
In unserem JobRad-Vertrag steht, dass die Entgeltumwandlung erst mit dem auf die Übernahme des Fahrzeugnis folgenden Monatsersten erfolgt.
Ist das überhaupt zulässig, wo es doch beim Auto immer im Monat der Übernahme zu erfolgen hat?
Oder sind wir da falsch informiert?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Der geldwerte Vorteil ist in dem Monat abzurechnen in dem er erwächst. Genau wie beim Auto auch. Und nur weil was in einem Vertrag steht, heißt es nicht dass es auch so gemacht werden kann...
Meine Meinung: analog zum PKW
Auch ich stimme renek zu.
Vielleicht möchte der AG seine Vertragsinhalte über eine Nettolohnhochrechnung finanzieren?
Vielen Dank für die Antworten.
Wir sehen das auch so. Abrechnung im Monat der Entstehung!
Gegenrede: aus 36 Monaten Nutzung & fixem Leasingvertrag werden so 37 Monate in der Entgeltabrechnung, wenn nicht zufällig der Nutzungsbeginn am 01. eines Monats erfolgt.
Das würde nur passen, wenn der AN nach Leasingende des jetzigen Bikes ein weiteres übernimmt, so wie bei PKW üblich. Weiß man das heute?
Ich würde die Entgeltumwandlung 36 Monate gemäß Leasingvereinbarung vornehmen, aber zum ersten Mal eben mit Übernahme des Rades.
@anjuwan schrieb:Gegenrede: aus 36 Monaten Nutzung & fixem Leasingvertrag werden so 37 Monate in der Entgeltabrechnung, wenn nicht zufällig der Nutzungsbeginn am 01. eines Monats erfolgt.
Das ist keine Gegenrede, sondern Fakt! Das ist auch beim Auto so! Wenn das Leasing zu 25.01. beginnt und bspw die Übergabe bis 31.01. geschieht, dann entsteht der geldwerte Vorteil für den ganzen Monat! Daher die Übergabe auf den 01.02. legen. Im letzten Monat des Leasingvertrages läuft es ebenso.
Wir sind hier nicht bei der Abschreibung, bei der der letzte Monat außen vor bleibt, weil der erste Monat schon voll gerechnet wurde. Wir sind beim geldwerten Vorteil! Die Anzahl der Leasingraten ist sogar egal.
Wird vom AN die Leasingrate übernommen, dann ist mit ihm abzuklären wie es für den "37. Monat" läuft. Das ist eben so.
Hallo allerseits,
wir haben JobRad im Unternehmen.
Wenn das Fahrrad z.B. am 15. Mai 2021 übernommen wird, dann beginnt der Leasingvertrag am 01.06.2021.
Der geldwerte Vorteil muss bereits im Mai 2021 abgerechnet werden.
Ob nun die Gehaltsumwandlung im Mai (vorschüssig) oder erst ab Juni (nachschüssig) abgerechnet wird, darüber kann man streiten.
Wir haben uns dafür entschieden, dass die Gehaltsumwandlung vorschüssig abgerechnet wird, da die Leasingrate immer zum ersten des Monats vom Konto abgebucht wird. Im Monat der Rückgabe des Fahrrads ist dann nur der geldwerte Vorteil abzurechnen.
Gruß
OLJA
Ich verstehe ja auch nicht wo das Problem sein soll. Wäre das Rad ein Porsche, dann könnte ich es etwas verstehen. Aber an der Rechtslage ändert das nichts. Empfehlung bei jedem Fahrzeug: Leasingvertrag zum 01. beginnen lassen! Also die Übergabe entsprechend so vereinbaren.