Hallo, beim Firmenwagen hat die Abrechnung des Autos in dem Monat erstmals zu erfolgen, indem der Wagen übernommen wurde. In unserem JobRad-Vertrag steht, dass die Entgeltumwandlung erst mit dem auf die Übernahme des Fahrzeugnis folgenden Monatsersten erfolgt. Ist das überhaupt zulässig, wo es doch beim Auto immer im Monat der Übernahme zu erfolgen hat? Oder sind wir da falsch informiert?
... Mehr anzeigen