Liebe Community, nach den mir vorliegenden Infos ist geplant, die Anrechnungsfreiheit von Minijobs bis zum 31.12.2021 zu verlängern. Nachzulesen ist dies im Referentenentwurf der Bundesregierung zum Entwuf eines Gesetzes zur Beschäftigungssicherung infolge der COVID-19-Pandemie (BeschSiG) vom 10.09.2020. Der Entwurf des BeschSiG sieht folgende Regelungen vor: Verlängerung der Regelung zur gestuften Erhöhung des Kurzarbeitergeldes für längerfristig von einem umfangreicheren Entgeltausfall betroffene Beschäftigte bis zum 31.12.2021, wenn deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31.03.2021 entstanden ist. Entgelt aus einer während der Kurzarbeit aufgenommenen geringfügig entlohnten Beschäftigung (450 € Minijob) bleibt bis 31.12.2021 weiterhin anrechnungsfrei. Zeiten des Arbeitsausfalls für berufliche Weiterbildung zu nutzen soll dadurch attraktiver werden, dass die vorgesehene hälftige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge nicht mehr davon abhängig ist, dass die Qualifizierung mindestens 50 Prozent der Arbeitsausfallzeit beträgt. Viele Grüße und einen schönen Tag.
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