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Minijob während Kurzarbeit aufs IST-Entgelt anzurechnen?

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letzte Antwort am 07.10.2020 09:46:13 von lohnexperte
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Petra22
Beginner
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Hallo,

 

wir haben einen Mitarbeiter, der seit einem Monat in Kurzarbeit ist. Jetzt möchte er woanders einen Minijob aufnehmen.

 

Muss dieser Minijob aufs IST-Entgelt angerechnet werden oder gilt diese Regelung nicht?

 

Ich habe irgendwo gelesen, dass die bisherige Regelung der Anrechnung bis 31.12.2021 coronabedingt ausgesetzt ist.

OLJA
Einsteiger
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hallo Petra22

 

unter dem folgenden Link erhalten Sie eine Seite der Arbeitsagentur. Dort können Sie nachlesen, dass ein Minijob immer anrechnungsfrei ist.

 

https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/a166-kurzarbeit-und-corona.pdf?__blob=publicationFile&v=3

 

Stichwort Nebenverdienst.

 

Gilt jedoch nur bis Ende 2020

 

Gruß

 

OLJA

 

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lohnexperte
Fachmann
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Liebe Community,

 

nach den mir vorliegenden Infos ist geplant, die Anrechnungsfreiheit von Minijobs bis zum 31.12.2021 zu verlängern. Nachzulesen ist dies im Referentenentwurf der Bundesregierung zum Entwuf eines Gesetzes zur Beschäftigungssicherung infolge der COVID-19-Pandemie (BeschSiG) vom 10.09.2020.

 

Der Entwurf des BeschSiG sieht folgende Regelungen vor:

 

  • Verlängerung der Regelung zur gestuften Erhöhung des Kurzarbeitergeldes für längerfristig von einem umfangreicheren Entgeltausfall betroffene Beschäftigte bis zum 31.12.2021, wenn deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31.03.2021 entstanden ist.
  • Entgelt aus einer während der Kurzarbeit aufgenommenen geringfügig entlohnten Beschäftigung (450 € Minijob) bleibt bis 31.12.2021 weiterhin anrechnungsfrei.
  • Zeiten des Arbeitsausfalls für berufliche Weiterbildung zu nutzen soll dadurch attraktiver werden, dass die vorgesehene hälftige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge nicht mehr davon abhängig ist, dass die Qualifizierung mindestens 50 Prozent der Arbeitsausfallzeit beträgt.

 

Viele Grüße und einen schönen Tag.

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letzte Antwort am 07.10.2020 09:46:13 von lohnexperte
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