Hallo,
wir haben einen Mitarbeiter, der seit einem Monat in Kurzarbeit ist. Jetzt möchte er woanders einen Minijob aufnehmen.
Muss dieser Minijob aufs IST-Entgelt angerechnet werden oder gilt diese Regelung nicht?
Ich habe irgendwo gelesen, dass die bisherige Regelung der Anrechnung bis 31.12.2021 coronabedingt ausgesetzt ist.
hallo Petra22
unter dem folgenden Link erhalten Sie eine Seite der Arbeitsagentur. Dort können Sie nachlesen, dass ein Minijob immer anrechnungsfrei ist.
Stichwort Nebenverdienst.
Gilt jedoch nur bis Ende 2020
Gruß
OLJA
Liebe Community,
nach den mir vorliegenden Infos ist geplant, die Anrechnungsfreiheit von Minijobs bis zum 31.12.2021 zu verlängern. Nachzulesen ist dies im Referentenentwurf der Bundesregierung zum Entwuf eines Gesetzes zur Beschäftigungssicherung infolge der COVID-19-Pandemie (BeschSiG) vom 10.09.2020.
Der Entwurf des BeschSiG sieht folgende Regelungen vor:
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Viele Grüße und einen schönen Tag.