Hallo,
ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen. Mein Freund ist aktuell in Kurzarbeit und will kündigen bzgl. einer neuen Stelle.
Bruttolohn ist monatlich 2000 Euro (vor der Kurzarbeit). Er hatte bevor die Kurzarbeit losging, Minusstunden in Höhe von 63 Stück. Wenn er jetzt kündigt, was passiert mit den Minusstunden? Im Vertrag steht da die Verrechnet werden. Für einen normal arbeitenden Monat hätte er noch 2 Urlaubstage, macht 16 Stunden. Wären dann noch 47 Minusstunden zum verrechnen übrig.
Auf den Abrechnungen stand immer eine monatliche Stundenzeit von 173.
Wenn er aber nur von Montag bis Freitag arbeitet, käme er den einen Monat auf 160 Stunden.
Was wäre dann am Ende an Gehalt übrig?
Für eure Hilfe wäre ich euch unendlich dankbar.
Liebe Grüße Anne
Hallo Anne,
Minusstunden dürfen nicht abgezogen werden. Der Arbeitgeber hat dafür zu Sorgen, dass der Arbeitnehmer genug Arbeit hat. Klar im laufenden Betrieb gehen die Stunden mal hoch und wieder runter. Ich hoffe ihr habt Rechtschutz, dann frag mal einen Anwalt.
LG
Sabine
Hallo Sabine,
teile deine Meinung nicht, dass Fehlstunden nicht abgezogen werden dürfen.
Wenn dies der Fall wäre, dann gabe es nur Arbeitszeitkonten, welche im Plus geführt werden dürften. Damit würde jedoch ein hohes Maß an Flexibilität für die AN verloren gehen.
Kein Arbeitgeber würde es zulassen, dass ein AN Fehlstunden im Arbeitszeitkonto aufweist, wenn der Arbeitgeber dadurch das Risiko eingeht, dass im Falle einer Kündigung die Fehlstunden nicht abgezogen werden dürfen.
Bei uns im Unternehmen kommen Fehlstunden nicht dadurch zu Stande, dass der AG zu wenig Arbeit hat, sondern zumeist, dass Mitarbeiter Morgens auf den letzten Drücker kommen, abends pünktlich gehen und jeden Tag noch 25 Minuten in der Raucherecke verbringen, welche natürlich keine Arbeitszeit darstellen.
LG
OLJA
Ich denke, es kommt auf den Grund der Minusstunden an. Verrechnung kann rechtlich zulässig sein, oder auch nicht. Im vorliegenden Fall wäre es zumindest zweifelhaft, da ohne Kurzarbeit die Stunden wahrscheinlich inzwischen ausgeglichen wären.
Vorschlag: Wenn er bereits eine neue Arbeitsstelle hat, die er theoretisch "sofort" (oder in 1 Woche oder so) antreten könnte: Dem bisherigen Arbeitgeber vorschlagen, dass er das Arbeitsverhältnis zu sofort statt nach der Kündigungsfrist beendet per Aufhebungsvereinbarung, wobei Resturlaub und Minusstunden miteinander verrechnet werden, aber nur auf Null, der Rest fällt weg.
Vorteil für den Arbeitgeber: Er muss nicht (nach Abzug von Minusstunden, sofern rechtlich zulässig) bis zum Ende der Frist zahlen, was er ja während KUG müsste, aber finanziell schlecht kann, sondern hat sofort weniger Kosten.
Und dein Freund könnte sofort bei der neuen Stelle anfangen.
Ist eben Verhandlungsgeschick mit dem bisherigen Arbeitgeber gefragt.