Liebe Community, ich habe eine Frage bezüglich der Feiertagsregelung im Baugewerbe, wenn Mitarbeiter auf verschiedenen Baustellen eingesetzt sind. Mein Mandant aus dem Dachdeckergewerbe haben ihren Sitz in Brandenburg. Einige der Mitarbeiter haben eine kleinere Baustelle in Berlin, längstens für 3-4 Monate. Nun hatten einige der Mitarbeiter den 8.März als Feiertag frei bekommen, unter anderem auch Azubis. Einige der anderen Mitarbeiter, die in Brandenburg gearbeitet haben, hatten sich für den 8. März einen Urlaubstag eingetragen. Kann denn das so richtig sein? Ich war der Meinung, dass die erste Tätigkeitsstätte (wie im Arbeitsvertrag vereinbart) ausschlaggebend für die Gewährung eines Feiertages ist. Oder ist das in der Branche tatsächlich anders?
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