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Reisekosten ab Zweitwohnsitz im Ausland

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letzte Antwort am 22.05.2023 19:17:41 von _JuliaBorowski_
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_JuliaBorowski_
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Liebe Community,

 

ich habe eine Frage zum Thema Reisekostenabrechnung. 

Die Mitarbeiterin hat ihren Zweitwohnsitz in England. Im Arbeitsvertrag ist keine erste Tätigkeitsstätte klar definiert. Jetzt musste sie zu einem Meeting in die Betriebsstätte nach Berlin kommen. Nun möchte sie die Anreise aus England nach Berlin als Reisekosten vom Arbeitgeber erstattet bekommen. 

Ist das denn überhaupt möglich?

vw
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Hallo @_JuliaBorowski_ ,

 

meiner persönlichen Meinung nach (keine rechtsverbindliche Auskunft!) NEIN.

Ausgangsort einer Dienstreise ist gemäß folgendem Artikel die Wohnung, von der aus üblicherweise zur Arbeit gefahren wird.

 

https://www.rehm-verlag.de/eLine/portal/start.xav?start=%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27reisekosten_21e936874526e3043e4872fa08031541%27%20and%20%40outline_id%3D%27reisekosten%27%5D

 

Gruß, vw

„Ein Geschäft, das man nicht macht, ist nicht unbedingt ein schlechtes Geschäft.“
(Justus Dornier (*1936), deutscher Unternehmer)
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_JuliaBorowski_
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Ich frage mich grundsätzlich, ob Fahrten aus dem Home Office zur Betriebsstätte nicht eh private Fahrten sind.

 

Wenn der Arbeitgeber ein Meeting anordnet, wo der Arbeitnehmer, der sonst immer im Home Office ist, erscheinen soll, sind das doch eigentlich auch keine Reisekosten, oder?

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vw
Erfahrener
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Hallo,

ja was nun: Zweitwohnsitz oder Homeoffice?

Das Ganze ist mir zu diffus. Ich bin an dieser Stelle raus.

Gruß, vw

„Ein Geschäft, das man nicht macht, ist nicht unbedingt ein schlechtes Geschäft.“
(Justus Dornier (*1936), deutscher Unternehmer)
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_JuliaBorowski_
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Entschuldigung, es ist der Zweitwohnsitz in England und sie arbeitet dort aus dem Home Office heraus, was ja logisch ist, wenn die Betriebsstätte in Berlin ist.

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DATEV-Mitarbeiter
Selina_Heubeck
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


als DATEV können wir Ihnen rechtlich leider keine Auskunft zu Ihrem Sachverhalt geben.


Kann jemand aus der Community hier weiterhelfen?

Beste Grüße Selina Heubeck
Personalwirtschaft | DATEV eG
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_JuliaBorowski_
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Ich formuliere mein Anliegen noch einmal etwas anders, vielleicht habe ich mich auch falsch ausgedrückt. Die Mitarbeiterin ist zeitweise in ihrem Zweitwohnsitz in England und ist wegen eines Meetings nach Berlin zu ihrer Betriebsstätte angereist. Weil die Fahrt mit dem Auto von England nach Berlin zu weit gewesen wäre, hatte sie in Münster (was ihr Hauptwohnsitz ist) einen Zwischenstopp eingelegt und hat dort übernachtet, bevor sie am nächsten Tag nach Berlin zur Firma gefahren ist.

 

Meines Erachtens nach, ist die Fahrt zwischen England (Zweitwohnsitz) und Münster (Hauptwohnsitz) eine privat veranlasste Fahrt und dürfte nicht mit in die Reisekostenabrechnung reingenommen werden.

 

Oder liege ich da falsch?

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letzte Antwort am 22.05.2023 19:17:41 von _JuliaBorowski_
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