Hallo @RaSlo, Ihr Wunsch nach einer Sofortübermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung direkt aus dem Rechnungswesen-Programm heraus ist ist in unserer Datenbank bereits aufgenommen. Eine Umsetzung wird regelmäßig geprüft, ist aber bisher nicht vorgesehen, da es höher priorisierte Themen gibt und Alternativen zur Verfügung stehen. Grundsätzlich wird die Umsatzsteuervoranmeldung im Rechenzentrum erst einmal geparkt. Die Übermittlung findet zum gesetzlichen Termin statt - in der Regel am 10. des Monats. Vorteil: Wenn Sie bis zum Übermittlungstermin noch Korrekturen, vornehmen müssen, z. B. weil der Mandant noch Rechnungen nachreicht, dann können Sie die neuen USt-Werte jederzeit ans RZ senden - die bisherigen USt-Werte werden überschrieben, ohne dass eine berichtigte Voranmeldung abgegeben werden muss. Wenn Sie nicht bis zum gesetzlichen Abgabetermin warten möchten, können Sie den Übermittlungstermin in der Übersicht Datenübermittlung Finanzverwaltung direkt im Anschluss an das Senden der UStVA ändern. Für ganz eilige Fälle gibt es noch die Möglichkeit der Sofortübermittlung: Sie öffnen das Programm DÜ Formulare Rechnungswesen, importieren die UStVA-Werte aus dem Rechnungswesen-Programm und haben hier die Möglichkeit, die Sofortübermittlung auszuwählen.
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