Moin,
ich buche gerade einen Onlinehändler, bei dem es zu Einbehaltungen für Kundenstreitigkeiten (Amazon) und Einbehaltungen für offene Autorisierung bzw. Guthabeneinbehaltung für Konfliktlösung (Paypal) kommt.
Gibt es hier Übersichten, zu welchen Umsätzen diese gehören bzw. auch bei den folgenden Auszahlungen, zu welchen Einbehaltungen diese gehören?
Vielen Dank für Tipps.
Werner Winkelhausen
Steuerfachwirt
Hallo @wwinkelhausen,
bei den PayPal-Umsätzen können Sie den Rückschluss auf den zugrundeliegenden Umsatz aus dem Feld "Zahlungsreferenz" ziehen - z. B. bei Rückzahlungen oder Einbehalten ist hier die Transaktionsnummer des ursprünglichen Umsatzes angegeben.
Für die Amazon-Umsätze fehlt diese Möglichkeit bisher. Ich habe einen entsprechenden Wunsch aufgenommen, auch hier einen Rückschluss auf den ursprünglichen Umsatz ermöglichen, falls Amazon diese Angabe zur Verfügung stellt.
Sehr geehrte Frau Naumann,
und muss diese Transaktionsnummer dann händisch bei jeder Einbehaltsbuchung erfasst werden?
Vielen Dank und liebe Grüße
Hallo @Res,
für die Übernahme der betreffenden Transaktionsnummer von PayPal-Einbehalten (= Zahlungsreferenz) in den Buchungssatz gibt es eine automatische Möglichkeit.
Der Einbehalt und seine Freigabe sind jeweils ein eigener Transaktionstyp. Dadurch besteht die Möglichkeit, diese Transaktionen per Lerndatei auf ein Verrechnungskonto zu stellen und dabei die Zahlungsreferenz aus dem PayPal-Beleg in den Buchungstext zu übernehmen. So ist dann auch ein Ausziffern dieser Buchungen möglich.
Wie Sie Lerndatei-Einträge für PayPal anlegen, erfahren Sie im Dokument Lerndateieintrag für PayPal anlegen oder ändern.