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Umstellung auf neues CAMT-Format / Ablauf der Frist zum 23.11.2025

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letzte Antwort am 07.11.2025 17:19:48 von Antje_Naumann
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Sabine_K
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 2
213 Mal angesehen

Eine unserer Banken hat uns informiert, dass wir unsere Kontoumsätze noch im alten Format MT940 abholen. Beim Prüfen der Verfahren sämtlicher Banken haben wir dann bemerkt, dass bei der ein oder anderen Bank noch nicht das neue CAMT-Verfahren hinterlegt ist.

 

Müssen wir das AKTIV im DATEV Zahlungsverkehr umstellen?

 

In sämtlichen Dokumentationen haben wir herausgelesen, dass die Banken sukzessive von DATEV auf das neue Verfahren umgestellt werden, wenn man am Bank-RZ teilnimmt. Dies machen wir bereits seit Jahren. Manche Bankumsätze sind automatisch vom Rechenzentrum morgens eingelesen und andere müssen wir noch über 'Daten holen' abholen.

Können Sie mir weiterhelfen, ob und was ich hier für die übrigen Banken noch tun muss?

Vielen Dank.

 

Sabine_K_0-1762341131331.png

 

DATEV-Mitarbeiter
Antje_Naumann
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
95 Mal angesehen

Hallo @Sabine_K,

 

alle Bankverbindungen, die Ihnen in der Ansicht "Kontenverwaltung" angezeigt werden, sind im DATEV-Rechenzentrum bereits auf die neue Payment-Cloud-Infrastruktur umgestellt. Das bedeutet, dass für diese Bankverbindungen Kontoumsätze im CAMT-Format verarbeitet werden können. Unabhängig davon ist es weiterhin möglich, dass Banken noch Umsätze im Format MT940 bereitstellen, während andere Banken bereits Umsätze im CAMT-Format bereitstellen. Die Anzeige in Ihrem Screenshot ist also erst einmal "normal" und begründet keinen Handlungsbedarf.

 

Für Bankverbindungen der RZ-Bankinfo, die im DATEV-Rechenzentrum noch nicht auf die neue Payment-Cloud-Infrastruktur umgestellt sind, ist weiterhin die Abholung aus dem DATEV-Rechenzentrum über die Funktion Mandant ergänzen notwendig, wenn die automatische Abholung über das Programm Zahlungsverkehr nicht genutzt wird.

 

Die noch ausstehenden Umstellungen von Bankverbindungen im Rechenzentrum auf die neue Payment-Cloud-Infrastruktur erfolgen durch DATEV; von Ihrer Seite ist dafür nichts zu tun.

Viele Grüße aus Nürnberg
Antje Naumann | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG
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letzte Antwort am 07.11.2025 17:19:48 von Antje_Naumann
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