Hallo @martinkolberg, auch beim Import von Buchungssätzen gilt der Grundsatz, dass das Leistungsdatum nicht nach dem Rechnungsdatum liegen darf. Wird z. B. eine Buchung mit Leistungsdatum 02.03.2022 und Rechnungsdatum 28.02. importiert, dann wird, um die Regel "Leistungsdatum < Rechnungsdatum" einzuhalten, das Rechnungsdatum auf das Folgejahr hochgesetzt. Als Konsequenz muss sichergestellt sein, dass der Grundsatz "Leistungsdatum < Rechnungsdatum" bereits bei der Erfassung im Vorsystem eingehalten wird. Sonderkonstellationen, in denen „Rechnungsdatum < Leistungsdatum“ zutrifft, werden derzeit in den Rechnungswesen-Programmen nicht unterstützt; ein entsprechender Wunsch liegt der Entwicklung vor und wird regelmäßig neu bewertet. Gleiches gilt für das angesprochene 11-Monate-Limit zwischen dem erfassten Leistungsdatum und dem Enddatum des aktuellen Buchungsstapels. In beiden Fällen sind aufgrund der notwendigen Ergänzung des bisher vierstellig abgebildeten Rechnungsdatums um die Jahresangabe größere Anpassungen in den Programmen notwendig. Dieser Hintergrund ist auch im Dokument 1018777 erläutert.
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