Hallo, ein Mdt. von mir hat in einer anderen Stadt ein Haus gekauft. In dem Haus befindet sich neben dem Ladengeschäft, welches durch meinen Mdt. betrieben wird, auch eine Wohnung. Diese Wohnung soll für dienstlich bedingte Übernachtungen genutzt werden. Ich vermute mal, dass es hier darum geht, dass die AN an zwei aufeinander folgenden Tagen nicht ständig hin und her pendeln müssen, sondern vor Ort eine kostenfreie Übernachtungsmöglichkeit haben. Müsste ich dann je Übernachtung 1/30 des Sachbezugswertes berücksichtigen oder kann ich das umgehen? Welche Rahmenbedingungen müssten ggf. geschaffen werden um die Anwendung des Sachbezugswertes zu umgehen? Eine Fremdvermietung ist nach den aktuellen Grundstücksplänen nicht möglich. Vielen Dank schon mal für eure Antworten.
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