Hallo, mein Mandant hat einen Azubi und anlässlich des neuen Ausbildungsjahr bekommt er natürlich mehr Geld. Da es sich um einen Azubi im Bäckerhandwerk handelt, macht er natürlich auch Nachtarbeitsstunden die vergütet werden sollen. Lt. Vergütungsvereinbarung heißt es, dass Mehrarbeitsstunden mit einem Zuschlag von 3,00 EUR zu bezahlen sind. Die Gesamtvergütung für jede Mehrarbeitsstunde berechnet sich: (mtl. Ausbildungsvergütung / tarifl. Arbeitszeit) + Mehrarbeitszuschlag --> (820€ / 173,33h)+3,00€ = 7,73€/h Muss ich jetzt die 7,73€ als steuer- und sv-pflichtigen Arbeitslohn abrechnen? Auf welcher Grundlage berechne ich den steuer- und sv-freien Nachtzuschlag? 25% von 7,73€/h?
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