Hallo! Da wir unsicher waren, wie die Feiertage bei Restaurants zu buchen sind, haben wir telefonisch bei unserer Beraterin der Agentur angerufen. Sie sagte uns, dass die Mitarbeiter Anspruch auf KUG haben, wenn sie tatsächlich auch an dem Feiertag gearbeitet hätten. Jetzt haben wir allerdings eine Rückfrage einer anderen Agentur für ein anderes Restaurants erhalten. Die Dame sagte widerum, dass sie uns nicht glauben würde, dass alle 13 Mitarbeiter an Ostern beschäftigt gewesen wären ohne KUG. Sie bittet nun darum, die Abrechnung zu korrigieren, da das Geld sonst nicht ausgezahlt werden kann. Kann mir jemand Rat geben, was wir nur machen sollen. Die Mitarbeiter wären definitiv eingeteilt gewesen, da Ostern einer der Haupttage dort ist.
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