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Altersteilzeit Freistellungphase

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letzte Antwort am 09.09.2026 07:14:50 von Jacqueline_Schön
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Lohnbüro80
Fortgeschrittener
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Ich habe den Fall, dass der Mitarbeiter bald in die Freistellungsphase kommt und ich vorbereitend schonmal entsprechende Einstellungen und Eingaben machen möchte, ohne in Stress zu kommen, wenn die Abrechnung erstellt werden soll.

 

Ich habe die Festbezüge bisher so hinterlegt für die Arbeitsphase:

Lohnbro80_1-1788503900168.png

 

Zwei Dinge konnte ich in den Dokumenten von der Datev nicht finden zur Umstellung in der Freistellungsphase:

 

 

  1. Muss das Altersteilzeitentgelt in der Speicherung bleiben?
  2. Kann ich die Lohnart 368 einfach nach 364 ändern und so wird das Wertguthaben automatisch abgebaut? Muss ein Minus davor?

 

DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
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Hallo,


die Altersteilzeit-Schlüsselung bleibt grundsätzlich bestehen, wenn in der Freistellungsphase weiterhin Entgelt oder andere Bezüge abgerechnet werden sollen.

 

Hinsichtlich des Wertguthabenabbaus ist zunächst zu prüfen, ob das Wertguthaben automatisch um das abgerechnete sozialversicherungspflichtige Entgelt vermindert werden darf.


Ist dies zulässig, erfolgt die Minderung automatisch und es sind keine zusätzlichen Eingaben erforderlich. Ist dies nicht zulässig, muss der Wertguthabenabbau manuell positiv über eine eigene Lohnart zur Stammlohnart 364 erfasst werden.


Ein Minusbetrag wird hierbei nicht erfasst. Das Wertguthaben wird stattdessen durch die Abbau-Lohnart reduziert.

 

Die Lohnart 368 Aufbau wird in der Regel aus den Festbezügen gelöscht bzw. kann überschrieben werden.


Informationen finden Sie auch in unserem Hilfe-Dokument: Flexi-Gesetz: Wertguthaben abbauen in der Freistellungsphase - Beispiel für LODAS .

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 09.09.2026 07:14:50 von Jacqueline_Schön
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