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Gala Bau wird Bauhauptgewerbe

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letzte Antwort am 30.06.2026 08:56:08 von cro
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Lohnbüro80
Fortgeschrittener
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Hallo!

Wir betreuen einen neuen Mandanten seit Oktober 2025.

Der Vater hatte den Betrieb bis September als Gala Bau bei einem anderen Steuerberater. Der Sohn führte das Unternehmen mit neuer Gewerbeanmeldung ab Oktober weiter, Arbeiten sind die gleichen wie beim Vater.

 

Im Mai erhielt er ein Schreiben der Agentur für Arbeit. Er sollte seine genauen Tätigkeiten prozentual angeben.

Wir erhielten die Antwort, dass er 80% Pflasterarbeiten erledigt und die restlichen 10% für Grünanlagepflege und 10% Winterdienst aufbringt.

 

Jetzt erreicht ihn ein Schreiben, dass sein Betrieb keine Gala Betrieb ist sondern dem Bauhauptgewerbe zuzuordnen ist.

 

Weiss jemand, ob die Agentur für Arbeit das schon direkt bei der Soka Bau meldet oder müssen wir den Betrieb anmelden?

 

Weiss jemand, wie ich den Lohn jetzt rückwirkend ab 10/25 korrigieren muss. Wir arbeiten mit Lodas.

 

 

cro
Experte
Offline Online
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85 Mal angesehen

Die Agentur wird nicht aktiv. Sie (der Mandant) melden den Betrieb bei der Soka-Bau an. Und klären das weitere Vorgehen. Eine Abrechnung ab 10/2025 sollte kein Problem sein. Den Urlaubsübergang von Gala nach Soka müssen Sie auch klären. SV-Beiträge müssen von Gala erstattet, und an Soka nachgezahlt werden?! Hört sich nicht ganz einfach an. Viel Erfolg.

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letzte Antwort am 30.06.2026 08:56:08 von cro
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