Hallo!
Vielleicht kann mir jemand helfen, habe schon so viel gesucht im Lexikon und bei Google.
Jemand hat zwei Jobs
Job 1 : privat versichert, verdient über der Beitragsbemessungsgrenze (wird nicht von uns abgerechnet)
Job 2 : bisher als Geschäftsführer SV frei 1.400 Euro Gehalt
Jetzt zweifelt die Deutsche RV an, dass er als GF der GmbH anzusehen ist.
Unser Mandant möchte gerne die Kosten wissen, die auf ihn zukommen würden, falls es eintritt und er würde rückwirkend sv pflichtig werden.
Würde der KV Beitrag bei der Nachberechnung wegfallen, da er in dem ersten Job schon über der BBG verdient?
Kann man das irgendwo nachlesen?
Hallo,
grundsätzlich bleibt der Arbeitnehmer nach § 6 Abs. 1 SGB VI krankenversicherungsfrei und pflegeversicherungsfrei. Im Weiteren gibt es ein Rundschreiben des GKV-Spitzenverbands diesem Thema vom 20.03.2019:
https://www.aok.de/fk/sozialversicherung/rundschreiben/jahrgang-2019/
Die Folge wäre, dass der Arbeitnehmer Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung nach § 257 Abs. 1 SGB V. Hier wird auch erwähnt, dass die Arbeitgeber anteilig die Zuschüsse zu leisten haben.
Viele Grüße
T. Reich
Vielen Dank!