@cwes schrieb: @STBMT schrieb: Würde sich den freien Bilanzbuchhaltern denn am Ende nicht exakt das selbe Problem stellen? Oder besser gefragt, inwiefern könnte ein Bilanzbuchhalter hier effizienter agieren? Sowohl die Probleme auf der Mandantenseite (zu analog) als auch die auf der Softwareseite (zu hohe Kosten) wären doch eigentlich identisch zu denen der Steuerberater? Er hätte nicht genau das gleiche Problem. Wenn er "nur" die Buchführung und ggf. den JA erstellt, braucht er sich schonmal nicht mehr um die Schnittstelle zu den Steuererklärungen zu kümmern. Wenn der Buchhalter die BAS nicht sieht - vermutlich nicht sein Problem. Er hat den Mietvertrag so gebucht, wie der GGF ihm den hochgeladen hat. Verallgemeinernd: Hinweispflicht hat er vermutlich nicht. Identifizierung nach GWG? - Nah, braucht er nicht. 1000seitiges berufsrechtliches Handbuch - hat er nicht Schriftformerfordernis der Rechnung, dass durch Vereinbarung abbedungen werden muss? Hat er nicht. Das "Klimbim" drumherum kostet eine Menge Zeit und die muss bezahlt werden. Das wäre der Status Quo...der sich allerdings wahrscheinlich ändern würde, wenn man dem BB mehr Rechte einräumen würde (z.B., Hinweispflicht, GWG, mglw. noch zu definierendes berufsrechtliches Handbuch etc.)... Aber wie gesagt, war rein persönliches Interesse und meine Frage bezog sich konkret auf den Zusammenhang in der laufenden Diskussion (DATEV-Preiserhöhungen und die Folgen für u.a. die Rentabilität von Klein- und Kleinstmandaten) und nicht auf die generelle Frage ob es Sinn machen würde BBs mehr Freiheiten und Rechte einzuräumen, ich hatte das falsch verstanden.
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