@Astrid_Preuß Ich arbeite mit LODAS, sollte aber dem Grundsatz nach für mein Problem keine Rolle spielen. Ich habe die normale AU erfasst, anschließend als Fehlzeit Übergangsgeld med. Reha. Ich habe für alle Zeiträume die eAU-Abfrage getätigt, auch habe ich anrechenbare Vorerkrankungszeiten abgefragt und rückgemeldet bekommen. Anhand der Rückmeldung habe ich die 6-Wochenfrist berechnet. Der Mitarbeiter ist gesetzlich versichert, die anrechenbaren Vorerkrankungszeiten werden in der EEL aber nicht übermittelt. Versuche ich diese "händisch" in die EEL einzutragen, läuft das in der Probeabrechnung auf eine Fehlermeldung, da Erfassungen bei gesetzl. versicherten MA nicht vorzunehmen sind. Im Dokument 1021811 heißt es Die Anfrage von Vorerkrankungszeiten sowie die dazugehörende Rückmeldung muss zum selben Datum erfolgen, zu dem die Übergangsmeldung erstellt wird. Nur dann können die Vorerkrankungszeiten vom Programm ermittelt werden und für die Meldungserstellung berücksichtigt werden. Andernfalls ist die Meldung manuell über das SV-Meldeportal zu erstellen. Diesen Hinweis verstehe ich nicht. Beginn Reha 20.06., zu dieser Krankheit rufe ich die Vorerkrankungen ab, dann kommt raus, dass bis 27.06. LFZ zu leisten ist, ab 28.06. gibts Übergangsgeld. Heißt das, dass ich eine zweite Vorerkrankungsabfrage stellen muss mit Datum 28.06. oder wie bekomme ich die EEL-Meldung mit Vorerkrankungszeiten? Die manuelle Meldung über das SV-Meldeportal ist keine akzeptable Lösung.
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