Leider ist das Beispiel auf ifsg-online.de dann einfach falsch oder sehr schlecht oder zumindest unverständlich. Unter Häufige Fragen -> Wie errechnet sich der Bruttoverdienstausfall? BEI QUARANTÄNE ODER TÄTIGKEITSVERBOT Der Bruttoverdienstausfall wird auf Basis der in dem Monat entfallenen Arbeitszeit ermittelt. Die entfallene Arbeitszeit wird in Prozent berechnet, d.h. sie entspricht der Anzahl der Kalendertage mit Tätigkeitsverbot bzw. in Quarantäne in diesem Monat geteilt durch die Anzahl an Tagen in dem Monat. Die Anzahl der Tage mit Tätigkeitsverbot bzw. in Quarantäne sind die Tage, für die dieses/diese behördlich angeordnet wurde und kein Ausschlussgrund (z.B. Urlaub, Betriebsschließung, Krankheit, Kinderkrankenstand, etc.) vorliegt. Damit gilt: Entfallene Arbeitszeit = Anzahl der Tage mit Entschädigungsanspruch in diesem Monat/Anzahl der Tage in diesem Monat. Zur Berechnung des Bruttoverdienstausfalls wird das monatliche Brutto-Einkommen/der monatliche Brutto-Lohn mit dem Anteil der entfallenen Arbeitszeit multipliziert. Beispiel: Der Arbeitnehmer verdient monatlich 2.000 € brutto und wurde vom 15.06. bis 29.06. in Quarantäne gesetzt. Er befand sich daher im Juni an 15 Kalendertagen in Quarantäne. Damit entfiel 50% seiner Arbeitszeit (entfallene Arbeitszeit = 15 Kalendertage in Quarantäne/30 Kalendertage im Juni). Der Bruttoverdienstausfall beträgt somit 1000 € (50% x 2.000 €). Kalendertage ist extra hervorgehoben. Im Unterschied dazu sind bei Schließung von Schulen die Arbeitstage maßgeblich. Auch hervorgehoben. Vielleicht ist es doch einfacher, die Anträge so Pi mal Daumen zu erstellen, abzuwarten, was erstattet wird und dann zu versuchen, die Abrechnungen halbwegs in die Richtung zu korrigieren. 😉
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