Hallo zusammen,
wir sind uns unsicher welche Eingaben erforderlich sind, wenn jemand freiwillig krankenversichert ist und Kurzarbeit hat. Lt. Doku 5300352 muss der Arbeitgeber auch bei freiwillig Versicherten den Beitrag aus dem fiktiven Gehalt alleine tragen. Erfolg hier eine automatische Berücksichtigung, dass der AN-Anteil in der Abrechnung geschmälert wird oder über welche Eingaben wird das berücksichtigt.
Wäre super, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte.
Hallo,
die Pauschalierung der SV-Erstattung findet auch Anwendung für freiwillig Krankenversicherte. Es erfolgt für diesen Personenkreis keine Begrenzung auf die tatsächlich gezahlten Beiträge. Somit können unter Umständen mehr Beiträge erstattet werden als tatsächlich bezahlt wurden.
Ein Beispiel für die Ermittlung der Sozialversicherungsbeiträge für freiwillig versicherte Arbeitnehmer finden Sie im Dokument 5033311 - Kurzarbeitergeld berechnen und erfassen - Beispiele für LODAS und Punkt 3.2.2.
Mit freundlichen Grüßen
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG
Sehr geehrte Frau Frohmeyer,
das Dokument 5033311 gibt es nicht, wird mir im Lex leider nicht angezeigt. Für mich stellt sich auch die Frage müssen die freiwilligen Beiträgen bei Kurzarbeit gekürzt werden?
Vielleicht könnten Sie mir nochmal kurz antworten.
Danke
JM21
@JM21 schrieb:Sehr geehrte Frau Frohmeyer,
das Dokument 5033311 gibt es nicht, wird mir im Lex leider nicht angezeigt. Für mich stellt sich auch die Frage müssen die freiwilligen Beiträgen bei Kurzarbeit gekürzt werden?
Vielleicht könnten Sie mir nochmal kurz antworten.
Danke
JM21
Da hat sich ein Zahlendreher eingeschlichen: 5303311