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KUG Aufstockung

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letzte Antwort am 12.02.2021 09:58:47 von SZ
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SZ
Beginner
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Hallo Zusammen,

 

wir rechnen das erste mal KUG ab und möchten die 60/67 % KUG gerne auf 90 oder 100 % aufstocken.

 

In den Mandantendaten geben wir dann die zB 90% bei Angaben zum KUG Zuschuß ein. laut Handbuch sollte LODAS dann automatisch den Zuschuß bis 80 % als steuer- & sv-frei rechnen und die differenz dann als pflichtig.

 

LODAS rechnet bei uns aber die vollen 90 % des Nettolohnes als steuer- & sv-frei.

 

Die Lohnarten 406, 407 und 408 sind angelegt. Bei den Personaldaten sind die festen Bruttolöhne hinterlegt.

 

Was machen wir falsch?

 

Vielen Dank für Hilfe.

pogo
Experte
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Nachricht 2 von 3
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Du hast die 80% falsch verstanden. Gemeint sind 80% vom ausgefallenen Bruttoentgelt.

 

Bei 1000€ Entgeltausfall sind die 80% des ausgefallenen Entgelts 800€.

 

Das Kurzarbeitergeld plus Zuschuss darf diese 80% nicht übersteigen, damit der Zuschuss st- und svfrei bleibt.

 

Sagen wir einfach mal, dass es für die 1000€ Entgeltausfall 500€ Kurzarbeitergeld gibt.

Dann ist der Zuschuss höchstens bis 300€ st- und svfrei.

Damit 100% vom vorherigen Netto erreicht werden, wird aber jetzt nur ein Zuschuss in Höhe von 200€ benötigt.

 

Ich glaube ich hatte bisher keine Abrechnung, wo es einen pflichtigen Zuschussanteil gab.

Vielleicht nicht möglich....da hab ich nicht weiter nachgedacht/-rechnet.

 

 

Ich finde die Aufstockung hier ganz anschaulich erklärt (jedenfalls besser als mein Versuch 😉 )

https://www.lohn-info.de/kurzarbeitergeld_zuschuss.html

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SZ
Beginner
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Nachricht 3 von 3
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Vielen, lieben Dank, jetzt hat es "klick" gemacht.

 

Perfekt!!!

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letzte Antwort am 12.02.2021 09:58:47 von SZ
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