Guten Morgen,
unser Mandant zahlt neben der Kurzarbeit einen Teil der Corona-Unterstützung. Weiß jemand, ob die st/sv-freie Zahlung bei der KUG-Berechnung als IST-Entgelt mitgerechnet wird?
Mit bestem Dank schon mal im Voraus.
Ist-Entgelt ist das im jeweiligen Monat tatsächlich erzielte gesamte beitragspflichtige
Bruttoarbeitsentgelt (einschließlich Entgelt für Mehrarbeit).
Weitere Informationen gibt es in den Hinweisen zum Antragsverfahren bei Kurzarbeitergeld: https://www.arbeitsagentur.de/datei/hinweise-kurzarbeitergeld_ba014273.pdf