Wenn ich die Intention des FAQ deuten soll und dann das hier lese, würde ich Kosten, die nicht aufwandswirksam gebucht wurden, grundsätzlich nicht als Fixkosten ansetzen. 6. Ausgaben für notwendige Instandhaltung, Wartung oder Einlagerung von Anlagevermögen und gemieteten und geleasten Vermögensgegenständen, einschließlich derEDV17 • Zahlungen für Instandhaltung, Wartung oder Einlagerung von Anlagevermögen und gemieteten Vermögensgegenständen, einschließlich derEDV, sofern diese aufwandswirksam sind (=Erhaltungs-aufwand), abgerechnet wurden (Teil-)Rechnung liegt vor) und nicht erstattet werden (zum Beispiel durch Versicherungsleistungen). Folgendes klappt nicht als Fixkosten (für Instandhaltung): • Nicht aufwandswirksame Ausgaben für Instandhaltung, Wartung oder Einlagerung von Anlagevermögen und gemieteten Vermögensgegenständen, einschließlich derEDV(zum Beispiel Erstellung neuer Wirtschaftsgüter).
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