Hallo an alle, darf ich mich mal hier "dranhängen? Ich habe den gleichen Fall, auch den August 2020 betreffend. In diesem Thread KUG-Antrag abgelehnt, was nun? - DATEV-Community - 163955 (datev-community.de) wurde einerseits die Meinung vertreten, die Arbeitnehmer hätten Anspruch auf Entgelt in Höhe KUG (ohne Erstattung durch die Arbeitsagentur), andererseits, die Arbeitnehmer hätten Anspruch auf volles Entgelt. Hat das zufällig schon jemand rechtlich klären lassen oder hat eine Rechtsgrundlage parat? Gruß Alma82
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