Hallo,
ich bearbeite gerade den Lohn Juni 2026, im Hinweisprotokoll unter Hinweise und Informationen wird mir für einige Mitarbeiter folgender Fehler angezeigt:
Für den Lohnnachweis haben sie als Stundenermittlungsverfahren die Anwesenheitsstunden hinterlegt. Es sind keine geleisteten Stunden erfasst bzw. gebucht. Aus diesem grund wird für die Berechnung der UV Stunden im LOhnnachweis der Vollarbeiterrichtwert herangezogen.
Hinterlegt ist alles bei den betreffenden MA korrekt, einer ist in der LFZ - fällt er ab Juli in das Krankengeld.
Einer ist in Elternzeit, aber war es die Vormonate auch und da gab es keinen Hinweis.
Wieder andere sind länger in Abwesenheit ohne Abrechnung.
Aber warum kommt die Warnung erst mit dem Juni Lohn?
Danke
@AnniT2020 schrieb:
Aber warum kommt die Warnung erst mit dem Juni Lohn?
Ich nehme mal an, dass es jetzt eine Änderung im Rechenzentrum gab, die jetzt diese Meldung erzeugt.
Seltsamerweise hatte ich bei einem Mandanten das gleiche mit der Juni-Abrechnung.
Warum weiß ich auch nicht. Mitarbeiter sind nicht krank. Wöchentliche Arbeitszeiten, etc. ist alles hinterlegt.
Irgendwas muss im RZ umgestellt worden sein. Das würde mich auch mal interessieren.
Danke, hast du schon was rausbekommen? Irritierend, habe alle kontrolliert - alles korrekt hinterlegt.
Möglich ja, aber es irrtiert und man kontrolliert ja alles. Erkennen auch keine Gemeinsamkeit warum ausgerechnet diese MA von ganz vielen 🙂
Hallo @AnniT2020,
für unterbrochene Arbeitnehmer ist dieser Hinweis nicht korrekt.
Unsere Entwicklungsabteilung prüft den Sachverhalt aktuell.
Was hat dieser Hinweis neuerdings zu bedeuten?
Den gab es vorher nicht und geändert wurde auch nichts.
Hab ihn diesen Monat wieder. Alles Gehaltsempfänger mit hinterlegter wöchentlicher Arbeitszeit. Unter Mandantendaten ist die betriebsübliche wöchentliche Arbeitszeit ebenfalls erfasst.
Wenn du Anwesenheitsstunden schlüsselst, müssen auch Stunden erfasst werden!
Das machst du bei Gehaltsempfängern in der Regel ja nicht.
Ändere die Stundenermittlung mal auf "wöchentliche Arbeitszeit" oder Vollarbeiterrichtwert.
So..... ich habe die Stundenermittlung auf wöchentliche Arbeitszeit geändert. Damit hat es funktioniert und die Fehlermeldung ist weg.
Finde es dennoch seltsam das das jetzt auf einmal so ist und vorher nicht relevant war. Die Anwesenheitsstunden hatte ich seit 2023 hinterlegt und es gibt nur Gehaltsempfänger. Bisher nie eine Fehlermeldung diesbezüglich.
Und zu einem Update oder offizielle Änderung von Datev habe ich bislang nichts gehört.
Also ich hab von allem was dabei, Stundenlöhner, Minijobber und Gehaltsempfänger.
Hab den Lohn jetzt so abschließen müssen - aber hoffe hier gibt es noch eine Lösung seitens DATEV
Danke, bin auf Rückmeldung gespannt.
Ich verlinke auf meinen Beitrag:
Ich schließe mich der Frage auch. Wäre schön, wenn wir hier auf dem laufenden gehalten werden.
Ich lasse die Fehlermeldung aktuell erst einmal stehen und schau was Datev empfiehlt.
Bin mir unsicher, ob man wirklich einfach so die Berechnungsgrundlage in dem Stammdaten der BG ändern sollte oder was für ein Rattenschwanz da wieder dran hängt ... 🤔
Hallo Herr Fürthner,
gibt es schon Neuigkeiten?
Bei mir wird der Hinweis gerade in einem Fall bei nur einem Mitarbeiter angezeigt. Als Stundenermittlungsverfahren ist "Vollarbeiterrichtwert" hinterlegt, der Mitarbeiter ist Gehaltsempfänger (wie viele andere auch in dem Unternehmen) und hat keine Fehlzeit. Ich verstehe es leider gar nicht.
Gruß Alma82
Das Fehlerprotokoll ist schon seit geraumer Zeit nicht mehr für die eigentlichen Zweck nutzbar. Da wird man so dermaßen mit - teilweise - sinnlosen Nachrichten zugemüllt, dass man wichtige Hinweise gar nicht mehr überblickt. Und selbst festlegen was einem wichtig erscheint, geht auch nicht.
Was ich mir wünschen würde ist, dass man sich diesem Problem mal mehr annimmt. @DATEV