Hallo in die Runde,
es ist ja nun bekannt, dass Fremdgeschäftsführer nicht U1-pflichtig sind.
Warum bringt DATEV nun trotzdem, und das seit Jahren, dazu eine Fehlermeldung?
Oder kann ich irgendwo dazu noch etwas schlüsseln? Ich habe leider nichts dazu gefunden.
Vielen Dank für eure Ratschläge.
Kathrin
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Also ich bekomme da keine Fehlermeldung.
Sende doch mal einen Screenshot der Meldung dann kann man es vielleicht besser nachvollziehen.
Hast du Umlage 2 bei den GF geschlüsselt?
Für GmbH-Geschäftsführer, die als Fremdgeschäftsführer oder Minderheits- Gesellschafter-Geschäftsführer Beschäftigte im Sinne des § 7 Abs. 1 SGB IV sind, müssen auch Umlagen zur U2 abgeführt werden.
Scheint so, als ob die Umlage 2 nicht geschlüsselt ist?
Gruß André
Moin,
das scheint daran zu liegen, dass Sie gar keine Umlagepflicht geschlüsselt haben. Bei "meinen" Fällen lediglich ohne U1 taucht die Fehlermeldung nicht auf. Allerdings habe ich keine entsprechenden Arbeitgeber, wo auch keine U2 korrekt wäre, kann daher den Fehler nicht nachstellen.
Gruß Alma82
Falls die U2 schon länger fehlt, dann nicht vergessen rückwirkend zu schlüsseln, sonst kommt der Prüfer nachher mit der großen Rechnung. 😉
Danke euch für den Hinweis auf die U2.
Hatte ich natürlich nicht geschlüsselt, freut sich die Prüferin der Rentenversicherung, dass sie 3 Euro 80 nachberechnen kann.