Hallo @Lukas_H folgende Empfehlung meinerseits: Mandant nutzt Mittelstand Faktura mit Rechnungswesen => Die Software muss auf die Unterberaternummer bestellt werden; Vereinbarung des mitgliedsgebundenen Mandatsgeschäfts ist zwingend, damit der Mandant die Software von der DATEV berechnet bekommt. => damit der Mandant auch Herr seiner eigenen Daten ist, muss der Rewe-Bestand und der DUO-Bestand auf der Unterberaternummer laufen. => damit keine Verwirrungen bei Menschen aufkommen, "muss" der Rewe-Bestand und DUO-Bestand auf derselben Mandantennummer laufen die der Mandant in der Kanzlei hat Beispiel: Kanzleiberaternummer: 1234; Mandantennummer 15000 Mandantenberaternummer: 1600001; Mandantennnummer 15000 Damit der Lohnbestand bzw. die Lohnauswertungen richtig in DUO dargestellt werden, muss der Lohnbestand auf demselben Ordnungsbegriff lauten wie der DUO-Bestand => Unterberaternummer + Mandantennummer (1600001 - 15000) Damit das wiederum kein Problem bei der Rechnungstellung der DATEV darstellt, muss das mitgliedsgebundene Mandatsgeschäft beschränkt werden auf "Alle Mandantenleistungen außer Personalwesen". (Vorausgesetzt die Kanzlei macht die Löhne) Das führt dann dazu, dass dem Mandanten von der DATEV alle Rechnungswesenleistungen berechnet werden, die ein Mandant ohne Erweiterung des MimMag auf Beraterleistungen beziehen kann. (incl. RZ-Bankinfo; Nicht z. B. Gebühr für E-Bilanz, für Offenlegung, usw.) Außerdem werden dem Mandanten alle Online-Lösungen berechnet (DUO, Belege online, Belegfreigabe, DATEV-Personal), die dem Mandanten dienen. Online-Lösungen, die nur der Lohnvorbereitung dienen (DATEV Personal AddOn) werden aufgrund der Begrenzung des MigMag der Kanzlei berechnet. Auch werden dem Mandanten aufgrund der Begrenzung des MigMag keine DATEV-Kosten für die Lohnabrechnung in Rechnung gestellt (wird der Kanzlei in Rechnung gestellt, auch wenn der Bestand auf der Unterberaternummer liegt) Fazit: Nutzt ein Mandant DUO, sollten die Bestände von Rewe und Lohn immer auf der Unterberaternummer liegen. Aufgrund der Begrenzung des MigMag (ohne Personalwesen) werden die DATEV-Leistungen korrekt in Rechnung gestellt, und die Bestände liegen soweit möglich im Verantwortungsbereich des Mandanten (Rewe-Sicherung, DUO + DATEV Personal)
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