Hallo Frau Jachert, dafür gibt es keine "Lösung". Allerdings ist eine "Lösung" auch nicht notwendig, damit die Kredite abgestimmt werden können: Damit ein Kredit abgestimmt (=grün) werden kann, ist die Zuordnung eines EB-Werts nicht notwendig. Wenn auf einem Darlehenskonto mehrere Kredite gebucht sind, gibt es in Kanzlei-Rechnungswesen bei der Jahresübernahme keine Möglichkeit, den Gesamt-EB-Wert des Kontos automatisch auf die einzelnen Kredite anteilmäßig aufzuteilen. Aber wie gesagt, die Kredite können abgestimmt und automatisch verbucht werden, auch wenn keine EB-Wert-Buchungssätze dem Kredit zugeordnet sind. Ohne Zuordnung eines EB-Werts verbleibt als "Schönheitsfehler" der Ausweis einer negativen Restschuld bei der Kreditabstimmung. Wenn Sie bei den Darlehenskonten die EB-Werte manuell je Kredit (anteilmäßig also) buchen, so können Sie diese EB-Werte dem Kredit zuordnen. Damit gibt es die negative Restschuld nicht mehr. Ich hoffe, dass ich Ihre Anfrage richtig verstanden habe und Ihnen weiterhelfen konnte. Wenn nicht, melden Sie sich einfach noch mal! Mit freundlichen Grüßen Tobias Saule Produktmanagement und Service Wirtschaftsberatung DATEV eG
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