@RAHagena schrieb: Die Begründung ist, dass es sich hier aus DATEV-Sicht um Kosten handelt, die im Rahmen anderer Einkünfte wie z.B. § 23 EStG auch gebucht werden. Die Begründung ist mir neu. Ich hatte in den Info Dokumenten zu dem neuen Branchenpaket gelesen, dass nur Konten, die im Kontenplan mit einem B versehen wurden an die Anlage(n) V übergeben werden. Somit sind wir nicht ins "offene Messer" gelaufen. Aber als Begründung hatte ich angenommen, dass nur bestimmte Konten, bezogen auf die Zeilen in Anlage V, übergeben werden. Sonst verliert man schnell den Überblick, welches Konto nun in welcher Zeile in der Anlage V eingetragen wird. Büromaterial darf dann nicht auf 681500 gebucht werden, sondern muss auf 685000 (bzw. ein individuelles Konto 685001) gebucht werden. Überrascht oder verwundert war ich zu Anfang auch von der Besonderheit. Aber ich bin dann relativ schnell dazu übergegangen individuelle (Unter-)Konten anzulegen und alle Konten die sich nicht auf das Branchenpaket beziehen zu ignorieren. 685001 Büromaterial 685002 Hausgeld 685003 Fahrtkosten ... Ich würde bei Rechnungswesen immer einen deutlichen Hinweis erwarten, wenn bei irgendetwas "Restmengen" übrig bleiben, die manuell verarbeitet werden müssen. Diese Position finde ich bestmöglich versteckt. Da bin ich auf jeden Fall dafür, dass auf Aufwandskonten, die unter Sonstige Konten aufgelistet werden und somit nicht an die Anlage V übergeben werden, hingewiesen wird.
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