Mit der Menge habe ich zwar noch keine Erfahrung, aber das sehe ich nicht als Problem. Kritischer sehe ich eher die Kostenstellen bzw. der besondere Kontenrahmen mit 6-stelligen Konten. Wenn die Buchhaltung importiert wird, muss beachtet werden, dass die Konten nicht willkürlich bebucht werden können. Nur bestimmte Konten werden an die Anlagen V in der Steuererklärung übergeben. Bei den Kostenstellen ist die Frage, wie die importierte Buchhaltung strukturiert ist. Wenn zuerst alle Buchungssätze von Mietobjekt 1, dann Mietobjekt 2, usw. angezeigt werden, können die Kostenstellen recht fix über bereichsweise ändern ergänzt werden.
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