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e-rechnung

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letzte Antwort gestern 16:49:07 von J_Ribbeck
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tgr
Beginner
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Nachricht 1 von 7
596 Mal angesehen

Guten Morgen, ist es möglich mehr als eine Bankverbindung auf der E-Rechnung StB an Mandant abzubilden. Danke für Info dazu.

andrereissig
Überflieger
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Nachricht 2 von 7
577 Mal angesehen

Nein:

 

1036780 - Rechnungsformular ändern: E-Rechnung - DATEV Wissensplattform Dokument

 

andrereissig_0-1788945102463.png

 

Das Dokument ist zwar nur für EO compact und classic, aber eine automatisierte Verarbeitung wird auch mit EO comfort nicht möglich sein.

 

EDIT:

 

Hier auch nochmal die Bestätigung, dass es in EO comfort ebenfalls nicht funktioniert:

 

1038333 - Überblick Anpassungen zur E-Rechnung in Eigenorganisation comfort - DATEV Wissensplattform Dokument

 

andrereissig_0-1788945356371.png

 

Live long and prosper!
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tgr
Beginner
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Nachricht 3 von 7
551 Mal angesehen

Danke, eigentlich unglaublich....

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chrisocki
Experte
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Nachricht 4 von 7
513 Mal angesehen

@tgr  schrieb:

Danke, eigentlich unglaublich....


Warum? ERP-Systeme sind "dumm wie Brot". 

 

Wenn ich nun eine E-Rechnung einem ERP-System zuwerfe, muss das ERP-System entscheiden, welche Bankverbindung. Natürlich könnte ich im Zuge der Einrichtung gewisse Vorgaben machen (wenn Sparkasse, dann Sparkasse o.ä.). Das kann ich als Rechnungsaussteller nicht wissen. Warum auch... 

 

Also hat man sinnigerweise bei der Definition der E-Rechnung die Entscheidung getroffen nur eine Bankverbindung im XML-Datensatz zuzulassen.

 

Ist also, falls der Gedanke aufkam, keine DATEV-Vorgabe.

 

Beste Grüße
Christian Ockenfels

martin65
Meister
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Nachricht 5 von 7
457 Mal angesehen

@tgr 

 

in der Fußzeile der E-Rechnung ist die Erfassung einer weiteren Bankverbindung möglich und in den Grunddaten kann man die Kanzlei-Bank einstellen.

 

P.S. Coole Überschrift über dem Beitrag; da weiß man sofort, worum es geht.



________________________________________________________

Wer die Pflicht hat Steuern zu zahlen, hat das Recht Steuern zu sparen (BGH, 1965)
tgr
Beginner
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Nachricht 6 von 7
431 Mal angesehen

Danke für die Info- hast Recht bzgl. Überschrift, war mein erster Versuch hier 🙂

 

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J_Ribbeck
Beginner
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Nachricht 7 von 7
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Hier muss ich widersprechen: die Kardinalität der entsprechenden Feldgruppe in der E-Rechnung (BG-16 bzw. BG-17) ist m.E. 0 .. n, d.h. es dürfen beliebig viele Angaben zu Bankverbindungen enthalten sein. Nur innerhalb einer Gruppe muss genau eine IBAN enthalten sein. Das wird in der Praxis von den meisten Softwarelösungen auch genau so umgesetzt und implementiert. Man kann sich sicher darüber streiten, ob es sinnvoll ist oder ob es Gründe gibt, dass man mehrere Bankverbindungen angibt (btw: die gibt es!) - aber Fakt ist: DATEV versucht sich hier seit 2 Jahren rauszureden mit Verweis auf den Standard was einfach nicht in Ordnung ist.

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letzte Antwort gestern 16:49:07 von J_Ribbeck
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