Guten Morgen, ist es möglich mehr als eine Bankverbindung auf der E-Rechnung StB an Mandant abzubilden. Danke für Info dazu.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Nein:
1036780 - Rechnungsformular ändern: E-Rechnung - DATEV Wissensplattform Dokument
Das Dokument ist zwar nur für EO compact und classic, aber eine automatisierte Verarbeitung wird auch mit EO comfort nicht möglich sein.
EDIT:
Hier auch nochmal die Bestätigung, dass es in EO comfort ebenfalls nicht funktioniert:
Danke, eigentlich unglaublich....
@tgr schrieb:Danke, eigentlich unglaublich....
Warum? ERP-Systeme sind "dumm wie Brot".
Wenn ich nun eine E-Rechnung einem ERP-System zuwerfe, muss das ERP-System entscheiden, welche Bankverbindung. Natürlich könnte ich im Zuge der Einrichtung gewisse Vorgaben machen (wenn Sparkasse, dann Sparkasse o.ä.). Das kann ich als Rechnungsaussteller nicht wissen. Warum auch...
Also hat man sinnigerweise bei der Definition der E-Rechnung die Entscheidung getroffen nur eine Bankverbindung im XML-Datensatz zuzulassen.
Ist also, falls der Gedanke aufkam, keine DATEV-Vorgabe.
Beste Grüße
Christian Ockenfels
in der Fußzeile der E-Rechnung ist die Erfassung einer weiteren Bankverbindung möglich und in den Grunddaten kann man die Kanzlei-Bank einstellen.
P.S. Coole Überschrift über dem Beitrag; da weiß man sofort, worum es geht.
Danke für die Info- hast Recht bzgl. Überschrift, war mein erster Versuch hier 🙂
Hier muss ich widersprechen: die Kardinalität der entsprechenden Feldgruppe in der E-Rechnung (BG-16 bzw. BG-17) ist m.E. 0 .. n, d.h. es dürfen beliebig viele Angaben zu Bankverbindungen enthalten sein. Nur innerhalb einer Gruppe muss genau eine IBAN enthalten sein. Das wird in der Praxis von den meisten Softwarelösungen auch genau so umgesetzt und implementiert. Man kann sich sicher darüber streiten, ob es sinnvoll ist oder ob es Gründe gibt, dass man mehrere Bankverbindungen angibt (btw: die gibt es!) - aber Fakt ist: DATEV versucht sich hier seit 2 Jahren rauszureden mit Verweis auf den Standard was einfach nicht in Ordnung ist.