@cwes schrieb: Witzigerweise soll in ESt die Empfangsvollmach gerade nicht eingetragen werden, wenn die Vollmacht in der VDB hinterlegt ist. Ist die Vollmacht in der VDB hinterlegt, kann Belegnachreichung also niemals die Empfangsvollmacht, aus ESt ziehen, wenn man der Programmanweisung in ESt gefolgt ist. Habe ich diese entwicklerische, benutzerfreundliche Meisterleistung so richtig erfasst? Haken oder nicht Haken, das ist hier die Frage 🤔 Es ist zwar glücklicherweise keine Tragödie Shakespeareschen Ausmaßes, aber so richtig "geschmeidig" fühlt sich das mit den Vollmachten auch bald drei Jahre später noch nicht an ... Vollmachtsdatenbank versus Empfangsvollmacht - DATEV-Community - 12171
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