Formuliert ist es wie folgt: Der Arbeitnehmer erhält ein zusätzlichen Urlaubsgeld je Urlaubstag in Höhe von 50 % seines Lohnes brutto. Die Auszahlung erfolgt nicht einmalig sondern immer nach genommenen Tagen. Nach Rücksprache mit einem RA ist dies Auslegungssache und gibt 2 Möglichkeiten: Beispiel 30 Tage Urlaub, Stundenlohn 14 €, 37 Stundenwoche (täglich 7,4 Stunden) 1. Möglichkeit Stundenlohn 14,00 € * 7,4 Stunden /2= 51,80 € pro Urlaubstag 2. Möglichkeit Stundenlohn 14.00 € * 160,33 Stunden/Monat / 2 = 1.122,31 € / 30 Tage = 37,41 € pro Urlaubstag
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